Häufige Fragen zum H-Kennzeichen.

Wie alt muss das Fahrzeug sein um ein H-Kennzeichen zu bekommen?
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Als Oldtimer gelten gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind. Ob das Baujahr oder der tatsächliche Tag der Fertigung für die Festlegung des Alters relevant sind, hängt von der jeweiligen Prüfstelle ab.

Welchen Zustand muss oder darf das Fahrzeug haben?
In der ursprünglichen Regelung von 1997 wurde von einem Fahrzeug der Zustandsnote 3 ausgegangen, was einem ordentlichen Erhaltungszustand mit Gebrauchsspuren entspricht. Ende 2011 kam die neue "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach Paragraf 23 StVZO". In dieser Richtlinie wird von einem "guten Pflege- und Erhaltungszustand" gesprochen. Dies heißt allerdings nicht, das das Fahrzeug die Zustandsnote 2 haben muss. Die aktuelle Richtlinie kennt keine Zustandsnoten mehr. Der genannte "gute Zustand" diene lediglich als Abgrenzung zu ungepflegten Fahrzeugen.

Wer erteilt das H-Kennzeichen?
Bevor man beim Straßenverkehrsamt ein H-Kennzeichen bekommt, muss der Wagen zur Prüfung vorgestellt werden. Dies kann beim TÜV oder bei der DEKRA geschehen.

Was kostet mich die erteilung eines H-Kennzeichens?
Die Kosten für ein Gutachten (z.B. TÜV, DEKRA), das den Wagen als Oldtimer nach  §2 Nr. 22 FZV einstuft, belaufen sich auf ca. 100 €. Gleichzeitig ist eine Hauptuntersuchung Pflicht. Denn das Fahrzeug muss technisch einwandfrei sein. Die Kosten dafür sind ca. 70 €. Auf der Zulassungsstelle fallen für die Anmeldung  ca. 28 € an. Für ein Wunschkennzeichen kommen noch einmal ca. 11 € dazu. 
Tipp: In einigen Zulassungsstellen gibt es gegen Aufpreis auch die alte Schriftart und der Eurobalken fällt weg.

Sind Veränderungen am Fahrzeug zulässig?
Auf die Art der Änderungen kommt es an. Das Fahrzeug darf nicht zu sehr von seiner „Originalform“ entfremdet sein. Eine zum Cabriolet umgebaute Limousine bekommt kein H-Kennzeichen. Außgenommen ist, wenn dieser Umbau von einer Firma und von vor 30 Jahren durchgeführt worden ist. Auch bei Tausch- oder Ersatzmotoren ist es wichtig, dass der Originalmotor des Wagens eingebaut wird. Durch Bau- und Modellreihen zu tauschen ist nicht erlaubt. Leichte Tuningmaßnahmen (etwa ein Sportlenkrad, Felgen, Sitze) sind inzwischen bei den Prüfstellen akzeptiert. Es muss aber nachgewiesen werden, dass das Tuning im Jahr der Herstellung „zeitgemäß“ war. Als „Beweismittel“ eignen sich Prospekte und Ausschnitte aus Autozeitschriften.

Ab wann ist ein Fahrzeug ein Youngtimer?
Unterschiede zwischen Youngtimer und Oldtimer sind fließend. Der Begriff Youngtimer ist nichts offizielles. Zb. der Mercedes w123 ist der typische Youngtimer und wird es vermutlich auch für immer bleiben, denn Oldtimer Fans werden den w123 nie als Oldtimer ansehen, dazu ist der Wagen einfach zu modern für seine Zeit gewesen. Die ältesten W123 sind jetzt auch schon 35 Jahre alt! Offiziell (staatliche Regelungen und Reglement der Fiva) ist ein Auto ab 30 Jahren ein Oldtimer. In den USA wird alles ab 25 Jahren als Klassiker angesehen, bei uns eben als Youngtimer.

Bekommt man für ein Youngtimer auch ein H-Kennzeichen?
Nein. Ein H-Kennzeichen bekommen Youngtimer, also Fahrzeuge die noch nicht 30 Jahre oder älter sind, nicht.

Wie hoch ist die KFZ-Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen?
Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 € im Jahr.

Kann man mit einem Fahrzeug, welches ein H-Kennzeichen hat, in Umweltzonen fahren?
Ja. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bekommen zwar keine Umweltplakette, dürfen aber dennoch die Umweltzonen befahren.

Kann man ein Fahrzeug gleichzeitig als Saisonfahrzeug und als Oldtimer (H-Kennzeichen) anmelden?
Nein. Eine Kombination aus H- und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

Was muss ich bei der Versicherung beachten?
KFZ-Versicherungen bieten für Oldtimer günstigere Tarife für Haftpflicht und Kasko an. Gefahren werden darf ein solches Fahrzeug je nach Versicherungsunternehmen 5.000 bis 10.000 Kilometer pro Jahr. Eine alltägliche Nutzung ist daher kaum möglich. Meistens muss für Fahrten z.B. zur Arbeit ein weiteres Fahrzeug nachgewiesen werden. Fahrer unter 25 Jahren sind in der Regel nicht versichert.