07er Kennzeichen
Häufige Fragen zum 07er Kennzeichen.
Was ist ein 07er Kennzeichen?
Das 07er Kennzeichen ist ein rotes Dauer-Wechselkennzeichen, welches für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig benutzt werden kann. Es kann an allen motorisierten Fahrzeugen angebracht werden, welche mindesten 20 Jahre alt sind. Bei raren und historisch wertvollen Fahrzeugen kann das Alter auch jünger als 20 Jahre sein.
Was ist der Sinn eines 07er Kennzeichens?
Grundsätzlich dient dieses Wechselkennzeichen der Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen, welche die 30- Jahresgrenze des H-Kennzeichens noch nicht erreicht haben. Es ermöglicht somit Besitzern von Fahrzeugen, die aus Altersgründen aus dem Alltagsbetrieb ausgeschieden sind, zu pflegen, zu restaurieren und zu bewegen, bis ihnen mit 30 Jahren ein H-Kennzeichen als Oldtimer zugeteilt werden kann.
Von der Vorstellung des Gesetzgebers her, ist es ein Kennzeichen für Besitzer alter Fahrzeuge im Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Besitzer ermöglichen soll, ganze Sammlungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr rollfähig zu halten, ohne sie im Alltag bewegen zu dürfen.
Gesetzliche Grundlage ist die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO, sowie die StVZO selbst. Mit dieser Ausnahme- verordnung fand der Begriff “Oldtimer” im Jahre 1994 erstmals begrifflich Erwähnung, ohne jedoch hier genau definiert worden zu sein.
Welche Vorteile habe ich mit dem 07er Kennzeichen?
In Relation zur "normalen" Anmeldung mehrerer Fahrzeuge ist das 07er Kennzeichen sehr günstig für Besitzer von Automobil- Sammlungen. Für mehrere, registrierte Fahrzeuge wird ein und dasselbe rote Nummernschild verwendet.
Nach Erteilung des Kennzeichens sind die Youngtimer in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) von TÜV und ASU befreit.
Außerdem kann man sich mit einem 07er Kennzeichen frei in Umweltzonen bewegen. Also, Freie Fahrt in der Umweltzone.
Welche Kosten hat man mit einem 07er Kennzeichen?
Die pauschale Steuer für das Kennnzeichen beträgt derzeit 191,73 € pro Jahr.
Für die Zuteilung des roten 07er Kennzeichen werden bei der Zulassungsstelle einmalig 25,60 € bis 205,00 € berechnet. Hinzu kommen die Kosten für Fahrzeugscheinheft (10,00 € bis 15,30 €), Fahrtenbuch und Schilder.
Weiterhin muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Aber nicht für die Autos, sondern für das Kennzeichen. Denn das Kennzeichen selbst bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer. Die Prämie errechnet sich hier nicht – wie üblich – nach Fahrzeugalter, Leistung, Regional- und Typenklassen, sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten Fahrzeugs in der Sammlung.
Ein Vergleich durch die einschlägigen Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.
Welche Voraussetzung muss man für die Erteilung des 07er Kennzeichens erfüllen?
Aus der genannten 49. Ausnahmeverordnung der StVZO ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Erteilung des Kennzeichens:
- Die Zuverlässigkeit des Fahrzeuginhabers muss gegeben sein. Daher ist zuerst das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses (derzeit 13,00 €) zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.
- Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07er Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.
- Bei dem Fahrzeug muss es sich um Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handeln. Dennoch ist das benannte Alter von 20 Jahren zumeist kein unüberwindbares Hindernis. Denn kann man als Antragssteller zusätzlich nachweisen, dass das Fahrzeug mit einem Bestand von bis zu 1.000 Exemplaren verzeichnet ist, kann das 07er Kennzeichen auch für solche Fahrzeuge erteilt werden, die die noch keine 20 Jahre alt sind.
- Das Fahrzeug muss abgemeldet und stillgelegt worden sein. Denn nach 12 Monaten erlischt das Fahrzeug automatisch aus der Statistik des KBA in Flensburg. Somit wird eine verdeckte Doppelanmeldungen verhindert.
- Vorhandensein eines Alltagsfahrzeuges. Einige Strassenverkehrsämter verlangen den Nachweis des Zugriffes auf ein normal angemeldetes Kraftfahrzeug, da der der Betrieb des 07er Kennzeichen einige Einschränkungen aufweisst.
- Das Fahrzeuges muss verkehrssicher sein. Der Nachweis über die Verkehrssicherheit (Bremsen, Leuchten und Blinker) lässt sich über Ihre TÜV- oder Dekra-Niederlassung darlegen. Ein solches Gutachten kostet etwa 35,- EUR. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO, sondern bleibt ein „07er Sondergutachten“.
Was muss ich noch für die Erteilung des 07er Kennzeichens machen?
Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist. Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.
Wurden nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg, alle Voraussetzungen erfüllt, wird man als Antragsteller schriftlich zu der Zulassungsstelle "geladen" und das rote Youngtimer-Kennzeichen wird erteilt. Zusätzlich erhält man einen “besonderen Fahrzeugschein”, in dem die, dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter der Zulassungsstelle eingetragen und abgestempelt werden. Der Antragssteller hat dies jeweils zu unterschreiben.
Erteilt wird dieses Kennzeichen zunächst nur für ein Jahr auf Probe. Dieses kann im Anschluss, wenn keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, unbefristet bis auf Widerruf verlängert werden.
Gibt es Nachteile beim 07er Kennzeichen?
Der große Nachteil des 07er Kennzeichens ist die eingeschränkte Verwendbarkeit der in dem besonderen Fahrzeugschein verzeichneten Fahrzeuge. Diese dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen im Straßenverkehr bewegt werden:
- Fahrten von und zu der Teilnahme einer Oldtimer-Veranstaltungen,
- Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrt),
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung,
- Überführungsfahrten,
- Prüfungsfahrten und Instandhaltungsfahrten. (unter Hinweis auf die Instandhaltung der Fahrzeuge des Bundes für den Katastrophenschutz wird folgender Sachverhalt dargelegt: "Die Fahrzeuge des Bundes sollen zur Vermeidung von Standschäden monatlich 50 km (600 km/Jahr) bewegt werden".
Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet somit aus. Absolut ausgeschlossen sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen, etc. Sollte man bei der Durchführung einer der vorgenannten Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt werden, so dürfte dies zum Entzug des Kennzeichens auf Grund der Unzuverlässigkeit des Halters führen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch nie wieder erteilt werden wird.
Wird ein Fahrzeug verkauft oder soll ein weiteres mit der Nummer bewegt werden, muss dies von der Zulassungsstelle ein- beziehungsweise ausgetragen werden, was jedes Mal Kosten verursacht. Ein weiterer Nachteil: Die Kfz-Briefe der eingetragenen Fahrzeuge verfallen nach sieben Jahren, da die 07er-Nummer nicht als Zulassung im eigentlichen Sinn gilt.
Was muss ich bei Auslandsfahrten mit einem 07er Kennzeichen beachten?
Das Bundesverkehrsministerium hat bestätigt, dass - vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert - seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07er Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt) sind.Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an. Keine Fälle der Ablehnung sind aus Luxemburg, England und Spanien bekannt. Die skandinavischen Länder haben sich der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen.Ganz vereinzelt wird von Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher darin begründet sind, dass die Behörden vor Ort die 07er Kennzeichen nicht kennen.